Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – GRAVEMEIER KOMMUNIKATION © 2025
Werbeagentur & Drucklösungen, Hamm
Allgemeines
Diese Geschäftsbedingungen enthalten branchenübliche und anerkannte Regeln und dienen der reibungslosen Zusammenarbeit zwischen GRAVEMEIER KOMMUNIKATION (Designer/Agentur) und seinen Auftraggebern (Werbungtreibende). Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
§ 1 Vertraulichkeit
GRAVEMEIER KOMMUNIKATION verpflichtet sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen Geschäftsgeheimnisse vertraulich zu behandeln und mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu schützen.
§ 2 Selbstständigkeit
Die Agentur arbeitet selbstständig und unabhängig nach treuhänderischen Gesichtspunkten.
§ 3 Wettbewerbsverbot
Auf besondere Vereinbarung hin betreut GRAVEMEIER KOMMUNIKATION während der Vertragsdauer keine Produkte anderer Werbungtreibender, die in direktem oder indirektem Wettbewerb stehen.
§ 4 Abstimmungspflicht und Durchführung
GRAVEMEIER KOMMUNIKATION stimmt sich bei der Auftragsdurchführung eng mit dem Werbungtreibenden ab. Entwürfe, Kostenvoranschläge und Terminpläne werden zur Freigabe vorgelegt.
Für die Ausführung kann die Agentur geeignete Dritte heranziehen.
§ 5 Präsentationen und Honorar
Wird die Agentur mit einer Präsentation beauftragt, erkennt der Werbungtreibende an, dass diese angemessen zu honorieren ist. Ohne vereinbartes Honorar gilt die übliche Vergütung. Die Agentur arbeitet nicht unverbindlich oder kostenlos, auch nicht bei Nichtverwendung der Vorschläge.
§ 6 Mitwirkungspflicht des Werbungtreibenden
Der Werbungtreibende stellt alle für die Auftragsdurchführung notwendigen Informationen, Unterlagen und freigegebenen Vorlagen (Fotos, Modelle, Arbeitsunterlagen) rechtzeitig, vollständig und kostenlos zur Verfügung.
§ 7 Vergütung
Sofern keine schriftliche Vereinbarung vorliegt, wird die Vergütung nach dem kalkulierten Stundensatz der Agentur bestimmt (§ 315 BGB). Das Honorar umfasst Werbevorbereitung und Werbeplanung.
§ 8 Separat berechenbare Leistungen und Abrechnungsweise
Separat berechnet werden: Werbetext, Materialien, Reinzeichnungen, Übersetzungen, Fahrtkosten, Spesen, Organisations- und Beschaffungskosten, Urheberrechtsübertragungen sowie technische Leistungen (Satz, Zwischenaufnahmen, Fotos, Werkzeugkosten, Herstellung von Werbemitteln) und Leistungen Dritter (z. B. Marktforschung).
Die Agentur kann Vorausrechnungen oder Teilabrechnungen erteilen.
Abrechnungsweise bei Full-Service-Aufträgen:
● 1/3 des Gesamtauftragswertes bei Fertigstellung des Konzeptes
● 1/3 bei Produktionsfreigabe bzw. Beginn der Umsetzung (z. B. Druck, digitale Produktion)
● Restzahlung bei Fertigstellung/Übergabe
Kommt eine vom Designer genehmigte Konzeption aus Gründen, die GRAVEMEIER KOMMUNIKATION nicht zu vertreten hat, nicht zur Durchführung, bleibt der Honoraranspruch bestehen.
§ 9 Eigentum, Urheberrechte und Sonderschutzrechte
Eigentums-, Urheber- und Sonderschutzrechte an Vorschlägen gehen nur im vertraglich ausdrücklich vereinbarten Umfang auf den Werbungtreibenden über.
Vorentwürfe, Entwürfe und Produktionsunterlagen bleiben Eigentum von GRAVEMEIER KOMMUNIKATION und sind auf Wunsch nach Beendigung des Auftrags zurückzugeben. Beschädigungen trägt der Werbungtreibende.
Mit Zahlung des Honorars erwirbt der Werbungtreibende ausschließlich die vereinbarten Nutzungsrechte für den vereinbarten Zweck. Jede weitergehende Nutzung, z. B. für andere Projekte, Auslandsrechte oder Folgeauflagen, erfordert eine neue Vereinbarung und zusätzliche Vergütung.
Die Agentur darf ihre Arbeiten signieren und in Eigenwerbung auf die Betreuung des Werbungtreibenden hinweisen. Übliche Belegexemplare sind nach Fertigstellung ohne Aufforderung zu übergeben.
§ 10 Nutzung und Druckreife
Mit der Freigabe übernimmt der Werbungtreibende die Verantwortung für die Richtigkeit der Unterlagen. Jede Nutzung gilt als Druckreifeerklärung.
Änderungen oder Korrekturen ohne Abstimmung erfolgen auf eigenes Risiko, Haftung durch die Agentur entfällt.
§ 11 Haftung
GRAVEMEIER KOMMUNIKATION haftet nur für eigenes vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten.
Für Leistungen Dritter haftet die Agentur nur, soweit deren Hilfe zur Erfüllung der Verpflichtungen eingesetzt wurde.
Terminvereinbarungen werden nach der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns eingehalten; Fixtermine bedürfen besonderer Vereinbarung. Stornierungen erfolgen nach den gesetzlichen Regeln über Leistungsstörungen.
§ 12 Zahlung und Eigentumsvorbehalt
Alle Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer und sind nach Rechnungsstellung sofort fällig.
Lieferungen, Entwürfe und digitale Dateien bleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum von GRAVEMEIER KOMMUNIKATION.
Bei Zahlungsverzug kann die Agentur laufende Arbeiten aussetzen; Verzugszinsen betragen 5 % über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank, weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
§ 13 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Klausel durch eine dem wirtschaftlichen Zweck entsprechende Regelung zu ersetzen.
§ 14 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Hamm/Westf., Deutschland.